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Rechtsanwalt - Martin A. Falk

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Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht unterteilt sich in das klassische Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie bei Verkehrsvergehen wie fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Häufig sind wir mit der Verteidigung wegen im Straßenverkehr begangener Verfehlungen im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol beauftragt, namentlich wegen des Tatvorwurfs der Trunkenheit im Verkehr oder der Straßenverkehrsgefährdung.

Da im Verkehrsstrafrecht zumeist die Entziehung der Fahrerlaubnis und anschließend unter Umständen auch der so genannte "Depperl- oder Idiotentest" (MPU) droht, beraten wir Sie umfassend über die hiermit zusammenhängenden Fragen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind wir zumeist mit der Verteidigung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlicht- und Abstandsverstößen, Zuwiderhandlungen gegen die 0,5 Promille-Grenze oder sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten, vor allem mit drohendem Fahrverbot, beauftragt.