Ergänzend zu der erst im Januar mitgeteilten Entscheidung des OLG Hamm zum sogenannten Handyverbot, hat nun das OLG Köln eine weitere interessante Entscheidung gefällt. Danach erfüllt derjenige Fahrzeugführer nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung des Handys, der ein Mobiltelefon während der Fahrt lediglich aufnimmt, um es an einen Beifahrer weiterzureichen.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die betroffene Fahrzeugführerin hatte während der Autofahrt ein eingeschaltes Handy in ihrer Handtasche. Als das Handy klingelte, versuchte zunächst der Beifahrer, der zehnjähriger Sohn der Fahrerin, das Handy in der Handtasche zu finden. Da ihm dies nicht gelang, reichte er die Handtasche an die Fahrerin, welche schließlich das Handy aus der Tasche nahm und es sogleich – ohne auf das Display geschaut zu haben – an den Sohn weitergab. Erst der Sohn nahm das Gespräch entgegen.
Nach Meinung des zunächst zuständigen Amtsgericht hatte die Fahrerin durch ihre Handlung gegen das Handyverbot verstoßen. Dies sah das OLG Köln – zu Recht – anders und entschied wie eingangs geschrieben.
OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2014 – III-1 RBs 284/14