Strategische Rechtsberatung und zielführende Interessenvertretung seit 1999.
Kanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsstrafrecht

Unsere Schwerpunkte

Erfahrung seit 1999
Ihr strategischer Vorteil
Rechtsanwalt Martin A. Falk
Im Arbeitsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und in der Strafverteidigung entscheiden oft Details über den Ausgang eines Verfahrens. Als Ihr Anwalt analysiere ich Ihren Fall juristisch, strategisch und lösungsorientiert. Ich setze mich mit fundierter Verhandlungsführung und klarer rechtlicher Strategie für Sie ein – mit dem Ziel, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Kompetenz, Fachwissen und eine vertrauensvolle Atmosphäre zeichnen meine Kanzlei aus. Gemeinsam mit meinem Team vertreten wir Privatpersonen, Einzelfirmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen und bieten Ihnen eine fundierte Vertretung vor den Arbeits- und Strafgerichten in und um München. Fälle schnell, zuverlässig und durch ehrliche Beratung beizulegen, ist unser oberstes Anliegen.
„Rechtsrat gibt es fast überall – Kompetenz nicht.“

Mandantenstimmen & Standort
Häufige Fragen an Rechtsanwalt Falk
Nach Erhalt einer Kündigung ist strategisches und besonnenes Handeln entscheidend. Wir raten dringend davon ab, Dokumente oder Aufhebungsangebote ungeprüft zu unterzeichnen. Beachten Sie die strikte gesetzliche Frist: Es bleiben Ihnen exakt 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch – wir prüfen zeitnah Ihre rechtlichen Handlungsoptionen.
Für ein vertrauliches Erstgespräch: 089 / 52388099
Es gibt keine feste gesetzliche Formel, aber in der arbeitsrechtlichen Praxis dient oft die Faustformel: 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre als erster Richtwert. Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Monatsgehalt ergibt sich ein Basiswert von 20.000 €. Unser Ziel ist es jedoch, diesen Faktor durch eine strategische und fundierte Verhandlungsführung deutlich zu Ihren Gunsten zu optimieren – insbesondere dann, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Einschätzung: 089 / 52388099
Ein Aufhebungsvertrag bietet Chancen, birgt jedoch oft erhebliche Risiken. Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie in der Regel auf Ihren Kündigungsschutz und riskieren weitreichende wirtschaftliche Nachteile – etwa bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder dem Verfall von Bonuszahlungen. Eine fundierte juristische Prüfung vor der Unterzeichnung ist daher unerlässlich. Wir nutzen vorgelegte Vertragsentwürfe häufig als strategische Ausgangsbasis, um die finalen Trennungsbedingungen auf Augenhöhe und optimal in Ihrem Interesse zu verhandeln.
Für eine vertrauliche Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags: 089 / 52388099
Die Dauer eines Entzugs hängt maßgeblich von einer frühzeitigen und strategischen Verteidigung ab. Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen wie Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder Nötigung stehen oft weitreichende Konsequenzen für Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Raum. Wir raten dringend davon ab, ohne vorherige anwaltliche Rücksprache Angaben zur Sache gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Durch eine gezielte Akteneinsicht arbeiten wir professionell daran, den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden oder eine Sperrfrist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Für eine vertrauliche Mandatsanfrage: 089 / 52388099







