Die Rechtsanwaltskanzlei Falk wurde Ende 1999 von Rechtsanwalt Martin A. Falk gegründet. Bei Fragen und juristischen Problemen rund um Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht oder Mietrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Auch in den Bereichen Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht beraten wir Sie. Bei Angelegenheiten im allgemeinen Zivilrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Fälle werden zuverlässig und schnell beigelegt
Kompetenz, Fachwissen und eine vertrauensvolle Atmosphäre zeichnen uns aus. Ehrliche Beratung, individuelle Betreuung und das persönliche Gespräch mit unseren Mandanten ist uns ebenso wichtig, wie unser Anliegen, Fälle schnell und zuverlässig beizulegen.
Wir vertreten in erster Linie Privatpersonen und Einzelfirmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen und bieten Ihnen eine fundierte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Zivil-, Arbeits- und Strafgerichten in und um München.