Selbstverständlich ist unsere Kanzlei auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Das allgemeine Zivilrecht ist vom Strafrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht abzugrenzen und umfasst insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen, wie etwa die Frage der wirksamen Vertretung oder der Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.
Hierher gehören auch Streitigkeiten über den wirksamen Widerruf bei sogenannten Haustür-, Fernabsatz oder Verbraucherverträgen sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen.