Anwendungsbereiche

Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Schadensersatzrecht
Verkehrsverwaltungsrecht

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht sind wir sowohl auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts, als auch im Bereich der Unfallschadensregulierung tätig.

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht unterteilt sich in das klassische Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie bei Verkehrsvergehen wie fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Häufig sind wir mit der Verteidigung wegen im Straßenverkehr begangener Verfehlungen im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol beauftragt, namentlich wegen des Tatvorwurfs der Trunkenheit im Verkehr oder der Straßenverkehrsgefährdung.

Da im Verkehrsstrafrecht zumeist die Entziehung der Fahrerlaubnis und anschließend unter Umständen auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht, beraten wir Sie umfassend über die hiermit zusammenhängenden Fragen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind wir zumeist mit der Verteidigung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlicht- und Abstandsverstößen, Zuwiderhandlungen gegen die 0,5 Promille-Grenze oder sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten, vor allem mit drohendem Fahrverbot, beauftragt.

Unfallschadensrecht

Im Bereich der Unfallschadensregulierung wird unterschieden zwischen Sach- und Personenschäden.

Der Sachschaden umfasst neben Reparaturkosten hauptsächlich die Erstattung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Sachverständigenkosten.

Bei der Regulierung von Personenschäden steht zumeist die Durchsetzung von Schmerzensgeld im Vordergrund. Daneben bestehen häufig Ansprüche auf Erstattung von Arztkosten, Verdienstausfall und entgangenem Gewinn.

Sofern aufgrund eines Personenschadens der Haushalt nicht oder nur eingeschränkt geführt werden kann, stehen dem Verletzten auch Ansprüche auf Ausgleich des sogenannten Haushaltsführungsschadens zu. Nicht zu vergessen sind Ansprüche auf Ersatz für erlittene Unfallfolgeschäden, wie etwa Kosten wegen bleibender körperlicher Einschränkungen oder Behinderungen.

Bei tödlichen Verkehrsunfällen wird unsere Kanzlei mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Hinterbliebenen und Angehörigen beauftragt.

Insofern kommt sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen, die im Wege der Erbfolge auf die Angehörigen übergegangen sind, in Betracht, als auch Ansprüche auf Entschädigung für den sogenannten Schockschaden oder auf Erstattung von Unterhaltsschäden.