Anwendungsbereiche

Bürgerliches Gesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Arbeitszeitgesetz
Teilzeit & Befristungsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Entgeltfortzahlungsgesetz
Mindestlohngesetz
Gewerbeordnung
Tarifvertraggesetz

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind wir sowohl für die Arbeitgeberseite, als auch für die Arbeitnehmerseite tätig.

> Arbeitgeber beauftragen uns regelmäßig mit der Gestaltung, Prüfung oder Änderung von Arbeitsverträgen. Daneben betreuen wir Arbeitgeber umfassend bei Rechtsfragen und Problemen in bestehenden Arbeitsverhältnissen.

So helfen wir unter anderem bei der Fertigung von Abmahnungen und Kündigungen. Einen Schwerpunkt bildet die Vertretung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere bei Kündigungsschutzstreitigkeiten.

> Arbeitnehmer betrauen uns häufig vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses mit der Überprüfung von Arbeitsverträgen.

Während des Arbeitsverhältnisses beraten wir Arbeitnehmer bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Abmahnungen, wie etwa dem Wunsch auf Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte.

Nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung helfen wir Arbeitnehmern bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung oder bei der Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses.

Die Frage nach einer angemessenen Abfindung oder den Erhalt eines wohlwollenden Zeugnisses entscheiden wir in vielen Fällen zugunsten der Arbeitnehmer, die uns beauftragen.