Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt – Martin A. Falk

Nymphenburger Str. 77
D-80636 München

info@kanzleifalk.de

Tel:  089 / 523 880 – 99
Fax: 089 / 523 880 – 98

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Rechtsanwaltskanzlei Falk

Die Rechtsanwaltskanzlei Falk wurde Ende 1999 von Rechtsanwalt Martin A. Falk gegründet und steht Ihnen seither bei Fragen und Problemen im Verkehrsrecht oder Verkehrsstrafrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Auch in den Bereichen Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht beraten wir Sie gerne. Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenso bei Angelegenheiten im allgemeinen Zivilrecht jederzeit zur Verfügung.

Wir legen Wert auf Kompetenz und eine vertrauensvolle Atmosphäre. Eine individuelle Betreuung und das persönliche Gespräch mit den Mandanten ist dabei ebenso wichtig, wie unser Anliegen, so viele Fälle wie möglich schnell und zuverlässig beizulegen.

Wir vertreten in erster Linie Privatpersonen und Einzelfirmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen und bieten Ihnen eine fundierte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Zivil-, Arbeits- und Strafgerichten in und um München.

„Rechtsrat gibt es fast überall – Kompetenz nicht.“

Rechtsanwalt Martin A. Falk

Biografie:

Rechtsanwalt Martin A. Falk wurde 1964 in München geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in der Münchener LMU (Ludwig-Maximilians- Universität) und beendete es im Januar 1992 mit Prädikatsexamen.

Das Referendariat leistete er bei der Regierung von Oberbayern. Mit Wirkung vom 1. Februar 1995 wurde Martin A. Falk zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seither als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1999 gründete er die Kanzlei Falk.

Weitere Tätigkeitsgebiete:

Vertragsrecht
Schadensersatzrecht
Schmerzensgeldrecht
Allgemeines Zivilrecht